Beitragsordnung

Karneval Club Dedinghausen e.V. (KCD)
Beschluss der Jahreshauptversammlung am 03. Mai 2013
zur Beitragsordnung
Die Jahreshauptversammlung des KCD hat am 03.05.2013 die nachfolgende neue Beitragsordnung einstimmig beschlossen:
Beitragsordnung des KCD ab dem 01. Januar 2014
Die Jahresbeiträge werden ab dem 1. Januar 2014 wie folgt erhöht,
1. Der Jahresbeitrag für Erwachsene ab 18 Jahren beträgt 9,99 €.
2. Der Jahresbeitrag für Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, sowie für Auszubildende, Schüler, Studenten und Rentner
beträgt 6,66 €.
3. Der Jahresbeitrag für Kinder bis 12 Jahren, sowie für Empfänger von Lohnersatzleistungen beträgt 3,33 €
Diese Beitragsordnung ersetzt die bisherige Beitragsordnung und tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Der Einzug der Mitgliedsbeträge im Jahr 2014 erfolgt einmalig zum 15. Januar 2014.
Der Einzug der Mitgliedsbeträge ab dem Jahr 2015 erfolgt jeweils zum 01. April eines jeden Jahres nach dem SEPA Verfahren (ab dem 01.02.2014 gesetzliche Pflicht).
Zum Einzug der Mitgliedsbeträge nutzen wir zurzeit die Lastschriften unserer Mitglieder im Einzugsermächtigungs-verfahren.
Ab dem 01.02.2014 ist dies nicht mehr möglich, was die Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zwingend erforderlich macht, welches der KCD ab dem 01.02.2014 nutzen wird.
Die seinerzeit erteilten Einzugsermächtigungen der Mitglieder werden dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.
Die Umstellung erfolgt durch den KCD, weitere Schritte durch Mitglieder sind nicht erforderlich.
Wir werden bei den Einzügen folgende Daten verwenden:
• Gläubiger-ID: DE27KCD00000049729
• Mandats-Referenz: Mitgliedsnummer ( 1……700 zu entnehmen Kontoauszug)
Des Weiteren legt der KCD die Fälligkeit der Lastschriften und Einzugstermin der Mitgliedsbeträge nach dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ab dem Jahr 2015 auf den 01.04. jeden Jahres fest.
Die Höhe der einzuziehenden Mitgliedsbeträge richtet sich nach der jeweils geltenden Beitragsordnung des KCD.
In den Folgejahren- beginnend ab dem Jahr 2015- erfolgt der Einzug der Mitgliedsbeiträge jeweils zum 01. April des Jahres nach den v.g. Vorgaben der Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.